Handelskompanien

[755] Handelskompanien, große auf dem Innungsprinzip (Hansa), später dem Aktienprinzip begründete Handelsgesellschaften, die seit dem Ende des 16. Jahrh. zum Betriebe eines Handelszweiges, namentlich nach überseeischen Ländern, begründet und durch Monopole und Privilegien begünstigt wurden. Von besonderer Bedeutung die Ostindischen Kompanien (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 755.
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