[756]Handelsverträge, Handelstraktate, Vereinbarungen zwischen zwei Staaten zur Sicherung und Regulierung der gegenseitigen Handelsbeziehungen, umfassen meist auch den Schiffahrtsverkehr [s. Beilage: ⇒Staatsverträge].
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 756.