[769] Hausarrest, leichteste militär. Freiheitsstrafe, die in der Wohnung des Bestraften verbüßt wird, im Deutschen Militärstrafgesetzbuch bei Offizieren Stubenarrest, bei Unteroffizieren und Mannschaften Kasernenarrest genannt.
Meyers-1905: Hausarrest
Pierer-1857: Hausarrest