Hausarrest

[769] Hausarrest, leichteste militär. Freiheitsstrafe, die in der Wohnung des Bestraften verbüßt wird, im Deutschen Militärstrafgesetzbuch bei Offizieren Stubenarrest, bei Unteroffizieren und Mannschaften Kasernenarrest genannt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 769.
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