Hausfideïkommiß

[769] [769] Hausfideïkommiß, das Stammgut der souveränen und der ehemals reichsständischen, jetzt mediatisierten Familien, im Gegensatz zu dem freien persönlichen Vermögen des Familienoberhauptes und andererseits dem Vermögen des Staates (Fiskus).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 769-770.
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