[779]Heimbürge, früher s.v.w. Gemeindevorsteher, Dorfrichter, auch Schöffe. – H. oder Heimbürgin heißt auch die mit der Leichenbesorgung beauftragte Person.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 779.