[800]Heteronomīe (grch.), Abhängigkeit von fremden Gesetzen; GegensatzAutonomie; in der Kantischen Philosophie die nicht von den reinen Vernunftgesetzen, sondern von äußerlichen Motiven bestimmte Willensform.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 800.