[831]Hubbrücken, bewegliche Brücken, bei denen das Tragwerk oder ein Teil desselben in seiner ganzen Länge parallel zur Ruhelage senkrecht emporgehoben wird, damit die Durchfahrtshöhe vergrößert wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 831.