Hubbrücken

[831] Hubbrücken, bewegliche Brücken, bei denen das Tragwerk oder ein Teil desselben in seiner ganzen Länge parallel zur Ruhelage senkrecht emporgehoben wird, damit die Durchfahrtshöhe vergrößert wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 831.
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