[844] Hypnotismus (grch.), die Lehre von der Hypnose, d.i. einem schlafähnlichen Zustande, in den eine Person (der Hypnotiseur, spr. -söhr) eine andere (den Hypnotisierten) durch Blicke, Berührungen, Zureden (Suggestion) versetzen kann, oder in den sich die Person durch gespannte Aufmerksamkeit auf einen Gegenstand selbst versetzt (Autohypnose). Wille und Vorstellungen stehen dabei ganz unter dem Einflusse des Hypnotiseurs (weshalb der H. auch ein strafrechtliches Interesse hat): er kann beim Hypnotisierten die Bewegungen der Glieder aufheben (kataleptische Starre) oder sie biegsam und beweglich machen (Bewegungsautomatie), kann bewirken, daß Nichtstattfindendes als geschehend angesehen wird, daß eingeflößte Vorstellungen nach der Hypnose vergessen werden oder haften bleiben u.a. Der H., zuerst als Braidismus (s. Braid) wissenschaftlich erforscht, wird in neuerer Zeit mit Erfolg zu Heilzwecken angewendet. – Vgl. Preyer (1890), Wundt (1892), Krafft-Ebing (3. Aufl. 1893), Forel (4. Aufl. 1902), Löwenfeld, »Psychotherapie« (1897), ders. (1901).