[847] Ideālkonkurrenz, im Strafrecht der Fall, daß eine und dieselbe Handlung zugleich mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt; z.B. A tötet den B vorsätzlich dadurch, daß er das Haus, in welchem B schläft, in Brand steckt (Deutsches Strafgesetzb. §§ 211 u. 306).