Identitätsnachweis

[847] Identitätsnachweis, der bei der Ausfuhr von Waren aus einem Zollgebiete geforderte Nachweis der Identität von aus- und eingeführten Waren, worauf im Interesse des Transithandels und der Exportindustrie unter Umständen eine Rückerstattung der bei der Einfuhr der Waren bezahlten Zollsätze stattfindet. Durch Gesetz vom 14. April 1894 wurde in Deutschland der I. für Getreide aufgehoben; der Exporteur erhält für ein Quantum ausgeführten Getreides (mindestens 500 kg) einen Einfuhrschein, welcher die zollfreie Einfuhr einer gleichen Gewichtsmenge derselben Getreideart gestattet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 847.
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