Illegitim

[850] Illegitīm (lat.), ungesetzmäßig; in keiner gesetzmäßigen (legitimen) Ehe erzeugt; Illegitimität, Ungesetzmäßigkeit, Abstammung aus illegitimer Ehe; Illegitimitätsklage, die Klage, mit welcher die Legitimität eines von einer Ehefrau geborenen Kindes angefochten wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 850.
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