Inhärént

[860] Inhärént (lat.), anhangend, einverleibt; Inhärénz, das Anhaften, Verhältnis zweier Dinge, zufolgedessen das eine nur in dem andern gedacht werden kann; Beharrlichkeit (in der Rechtssprache); inhärieren, anhaften, inwohnen; beharren, auf etwas bestehen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 860.
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