Innominatkontrakt

[861] Innominātkontrakt (lat.), unbenannter Kontrakt, Vertrag ohne besondern technischen Namen, bei dem durch eine Leistung der Anspruch auf Gegenleistung erzeugt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 861.
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