[865]Integrāl (neulat.), ein Ganzes ausmachend, für sich bestehend. Integralen, die 21/2 prozentigen Schuldtitel der niederländ. (sog. »wirklichen«) Staatsschuld. – I. in der Mathematik, s. Integralrechnung.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 865.