[867]Internieren (neulat.), ins Innere eines Landes oder an einen bestimmten Ort verweisen, bes. bei polit. Flüchtlingen, um ihre Umtriebe an der Grenze zu hindern.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 867.