Juristenrecht

[911] Juristenrecht, das aus der praktischen und wissenschaftlichen Tätigkeit der Juristen sich bildende Recht, gilt neben dem Gesetz und der Gewohnheit als dritte Rechtsquelle, die nicht auf äußerer Autorität, sondern auf wissenschaftlicher Begründung und innerer Wahrheit beruht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 911.
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