[1040]Küstengebiet, Küstengewässer, das Küstenmeer, soweit es völkerrechtlich zum Gebiet eines Staates gehört, früher auf Kanonenschußweite, jetzt auf 3 engl. Seemeilen vom Lande gerechnet.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1040.