Küstenschiffahrt

[1041] Küstenschiffahrt, Küstenfahrt, Küstenfrachtfahrt (frz. cabotage), die Vermittlung des Handels durch Schiffe zwischen den Häfen eines und desselben Landes, ist in deutschen Häfen nur deutschen und durch Staatsvertrag oder kaiserl. Verordnung berechtigten ausländischen Schiffen gestattet (Reichsgesetz vom 22. Mai 1881).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1041.
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