[915]Kai (frz. quai, spr. kä), Mauer oder Steindamm an einem Fluß- oder Meeresufer, in Häfen insbes. zum Anlegen der Schiffe während des Verladegeschäfts; auch die ganze mit einer solchen Mauer versehene Uferanlage.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 915.