Kantonsystem

[930] Kantonsystem, ältere Ergänzungsweise des Heers, wobei jedes Regiment seinen Rekrutenersatz aus einem bestimmten Bezirk (Kanton) zu beziehen hatte, die eingeschriebenen Einwohner desselben (Kantonisten) einem bestimmten Regiment verpflichtet (kantonspflichtig) waren.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 930.
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