Klassensteuer

[972] Klassensteuer, direkte Steuer, wobei die Steuerpflichtigen nach äußern Merkmalen (soziale Stellung etc.) in bestimmte Klassen eingeteilt und danach besteuert werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 972.
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