Kollision

[988] Kollision (lat.), das Zusammenstoßen, Gegeneinanderwirken verschiedener Kräfte; Widerstreit, Zwist. Kollisionsfälle, Fälle, in denen ein Widerstreit von Rechten oder Pflichten stattfindet. – K. der Gesetze, sowohl Widerspruch innerhalb der Gesetze des gleichen Staates als auch ein Widerstreit der Gesetze verschiedener Staaten, nach welchen ein Rechtsfall beurteilt werden soll. Letzteres ist die sog. Statuten-K. – Die K. von Schiffen während der Fahrt soll vermieden werden durch Führung von Lichtern, Nebelsignale, Bestimmungen über das Ausweichen der Schiffe etc. (deutsche Verordnungen vom 23. Dez. 1871 und 15. Aug. 1876; rücksichtlich Regelung der Privatschäden vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch §§ 734-739).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 988.
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