[998]Konkludieren (lat.), schließen, folgern. Konkludénte Handlung, eine Handlung, aus welcher man auf eine rechtlich bedeutsame Willenserklärung schließen kann.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 998.