Konterbande

[1002] Konterbande (frz.), alle Gegenstände, die verbotswidrig oder mit Hinterziehung des Zolls in ein Land ein- oder aus einem Lande ausgeführt werden und deshalb der Wegnahme unterliegen. Kriegs-K., unmittelbare Kriegsbedürfnisse, die einem kriegführenden Staate völkerrechtswidrig von einem neutralen zugeführt werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1002.
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