[1002] Konterbande (frz.), alle Gegenstände, die verbotswidrig oder mit Hinterziehung des Zolls in ein Land ein- oder aus einem Lande ausgeführt werden und deshalb der Wegnahme unterliegen. Kriegs-K., unmittelbare Kriegsbedürfnisse, die einem kriegführenden Staate völkerrechtswidrig von einem neutralen zugeführt werden.