[1003][1003] Konventionālstrafe, Geldleistung, zu der sich jemand verpflichtet für den Fall, daß er eine übernommene Verbindlichkeit nicht oder nicht gehörig erfüllen sollte.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1003-1004.