Konventionalstrafe

[1003] [1003] Konventionālstrafe, Geldleistung, zu der sich jemand verpflichtet für den Fall, daß er eine übernommene Verbindlichkeit nicht oder nicht gehörig erfüllen sollte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1003-1004.
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