Korreal

[1010] Korreāl (lat.), auf Mitschuld beruhend. Korrealhypothek (Gesamthypothek), eine Hypothek, die für dieselbe Forderung an mehrern Grundstücken besteht. Korrealobligation (Korrealverbindlichkeit), das Rechtsverhältnis, nach welchem eine Leistung entweder von jedem der mehrern Gläubiger (Korrealgläubiger) ganz gefordert werden darf (Gesamtforderung) oder von jedem der mehrern Schuldner (Korrealschuldner) ganz zu leisten ist (Gesamtschuld).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1010.
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