[38]Leichter, Lichter, Leichterfahrzeuge (Leichterschiffe, Lichterschiffe, Bordinge, Prähme oder Schuten), kleinere Fahrzeuge, welche die Ladung aus Schiffen zur Überführung an das Land aufnehmen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 38.