Leuchtstoffe

[49] Leuchtstoffe, zur künstlichen Beleuchtung dienende Materialien, fest, flüssig oder gasförmig. Die Leuchtwirkung wird erzielt entweder, indem durch Verbrennung der L. eine leuchtende Flamme erzeugt wird, wie bei den Kerzen, den in Lampen verbrannten Ölen und dem Leuchtgas, oder indem man in einer nichtleuchtenden Flamme einen festen Körper glühen läßt, wie beim Gasglühlicht, Spiritusglühlicht und Kalklicht. (S. auch Beleuchtung.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 49.
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