[57] Lieferungsgeschäft, Zeitgeschäft, Kauf auf Lieferung, Kaufgeschäft, bei dem die Ware an einem im voraus festgestellten spätern Termin als dem des Kaufabschlusses zu liefern ist; wird an der Börse, wo es sich oft um gar keine wirklichen Käufe handelt, zum Differenzgeschäft (s.d.). – Vgl. Riesser (1900).