Liegenschaftsabgabe

[57] Liegenschaftsabgabe, Liegenschaftssteuer, Abgabe, die bei Besitzveränderungen von Grundstücken erhoben wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 57.
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