[67]Liten (Leten, Lezzen, mittellat. liti), im ältern deutschen Rechtsleben abhängige oder hörige Leute, die ungefähr auf gleicher Stufe mit den Freigelassenen standen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 67.