Loskauf

[80] Loskauf, gesetzlich geregelte Befreiung von der Militärpflicht gegen Erlegung einer bestimmten Geldsumme, wofür der Staat die Kosten eines Stellvertreters bestreitet; noch jetzt in Belgien gestattet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 80.
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