[80]Loskauf, gesetzlich geregelte Befreiung von der Militärpflicht gegen Erlegung einer bestimmten Geldsumme, wofür der Staat die Kosten eines Stellvertreters bestreitet; noch jetzt in Belgien gestattet.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 80.