Luxussteuern

[97] Luxussteuern, eine Art von Steuern, die Gegenstände des Luxusgebrauchs treffen, z.B. Steuern für Luxushunde, Equipagen, Bediente, Schaumweine etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 97.
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