Markgenossenschaften

[135] Markgenossenschaften, Märkerschaften, alte german. Verbände, die, ursprünglich meist durch Geschlechtsverwandtschaft zusammengehalten, ein geeignetes Stück Land, die Mark, besiedelten; unbesiedelte Teile des Landes blieben Gesamteigentum der Markgenossen oder Märker, die als solche freie Grundeigentümer sein mußten. An der Spitze stand ein Obermärker (auch Waldbott, Holzgraf). Die M. waren zugleich auch polit. Verbände. – Vgl. Maurer (1856), Thudichum (1860).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 135.
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