Maschinenpersonal

[142] Maschinenpersonal, das Personal zur Bedienung der Schiffsmaschinen und Kessel, besteht in der deutschen Marine aus Maschinistenanwärtern, Heizern, Obermaschinistenanwärtern, Oberheizern, Maschinisten- und Obermaschinistenmaaten, Maschinisten und Obermaschinisten. Einstellung als Maschinistenanwärter setzt Befähigungzeugnis zum Seemaschinisten oder Einjährigenzeugnis und zweijährige praktische Beschäftigung beim Maschinenbau voraus und erfolgt bei der Werftdivision oder Torpedoabteilung. Aufrücken zum Marineingenieur ist ausgeschlossen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 142.
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