[146]Matrikulārbeiträge, die aus dem alten DeutschenBunde in das neue Reich übergegangenen Zuschüsse der Einzelstaaten zu den gemeinsamen Reichsausgaben (s. Matrikel und Beilage: ⇒ Deutschland 2, 11).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 146.