Mediat

[154] Mediāt (neulat.), mittelbar, im alten Deutschen Reiche solche Herrschaften, welche nicht unmittelbar unter dem Kaiser standen, sondern unter einem Reichsstand als Zwischenherrn. Mediatisierte, die Standesherren (s.d.), welche durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803, durch die Stiftung des Rheinbundes 1806 und des Deutschen Bundes 1815 ihre Reichsunmittelbarkeit verloren und einem größern Staate unterworfen wurden. Mediatisierung, Verwandlung einer reichsunmittelbaren Herrschaft in eine reichsmittelbare.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 154.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika