Militärbeamte

[186] Militärbeamte, die Beamten der deutschen Armee und Marine, die zu den Militärpersonen, aber nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehören.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 186.
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