[250]Nebenwinkel, der Winkel, der durch Verlängerung des einen Schenkels eines Winkels über den Scheitel hinaus mit dem andern Schenkel gebildet wird, macht mit dem Hauptwinkel zusammen zwei Rechte.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 250.