Offizieraspiranten

[301] Offizieraspiranten, junge Leute, die nach abgelegter Abiturienten- oder Fähnrichsprüfung als Gemeine in das Heer eingetreten sind, um Offizier zu werden. O. des Beurlaubtenstandes, mit der Qualifikation zum Reserveoffizier entlassene Einjährig-Freiwillige.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 301.
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