[338]Pacotille (frz., spr. -tíj) Beilast, Vertrag, nach welchem sich Seeleute verpflichten, fremde Waren in ihren Kojen, ohne daß dafür Fracht gezahlt wird, mitzunehmen, um sie überseeisch zu veräußern.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 338.