Papillargeschwulst

[349] Papillārgeschwulst, Papillom, Zottengeschwulst, Geschwulst, bestehend aus einem gefäßreichen Bindegerüst und einem Überzuge von Epithelzellen, gutartig (gewöhnliche Warze, Feigwarze) oder bösartig (Zottenkrebs), meist auf der äußern Haut, der Schleimhaut des Kehlkopfes [349] der Gebärmutter, des Mastdarmes und der Harnblase vorkommend, kann erhebliche Blutungen veranlassen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 349-350.
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