[352]Paragĭum (neulat., richtiger Partagĭum), die Abfindung von nachgeborenen Gliedern regierender oder standesherrlicher Häuser durch Immobilien und Hoheitsrechte untergeordneter Art; Paragiātslinien, die Familien solcher Glieder.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 352.