[376][376]Perhorreszieren (lat.), Schauder vor etwas empfinden, etwas von sich abweisen; bes. in der Rechtssprache: jemand als Richter ablehnen. Perhorreszénz, Ablehnung (des Richters).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 376-377.