[404] Phototherapīe (grch.), Lichttherapie, Lichtheilverfahren, die Anwendung des Lichts zu Heilzwecken, hauptsächlich auf der Wirkung der blauen, violetten und ultravioletten Lichtstrahlen beruhend. Die dem Wachstum, Gaswechsel, Appetit und der Gemütsstimmung zuträgliche Allgemeinwirkung des Lichts (namentlich des Sonnenlichts: Sonnentherapie) benutzt man in Form der Lichtbäder bei Schwächezuständen, Gemütsdepressionen, Nervosität. Die örtliche Anwendung des Lichts (bei Hautleiden) beruht auf seiner Fähigkeit, die Bakterien zu töten, die, im Verein mit dem auf den Körper ausgeübten Lebensreiz, die günstigste Wirkung auf die erkrankten Gewebe ausübt. Je nach der Methode unterscheidet man: Sonnenbad, 1/2 – 1 stündige [404] Bestrahlung des nackten Körpers durch die Sonne bei beschattetem Kopf, mit nachfolgender kalter Abbrausung; Lichtluftbad, mehrstündige Arbeitsleistung in Licht und Luft bei nur teilweiser und leichter Bekleidung des Körpers; elektrisches Lichtbad (s.d. und Tafel: Moderne Heilverfahren II, 3); farbige Lichtbäder (Chromotherapie, photochromatische Therapie), in ihrer Wirkung noch wenig geklärt, verwendet bei Geisteskranken, z.B. rotes Licht bei Melancholischen, blaues bei Tobsüchtigen. Örtliche Anwendung zu Heilzwecken fand (konzentriertes) Sonnenlicht bei Hautkrankheiten schon 1889 durch Maximilian Mehl in Oranienburg, der namentlich Lupus (Hauttuberkulose) empirisch mit dem Brennglase heilte. Wissenschaftlich zur Methode ausgebildet und durch Anwendung des elektr. Lichts von der Sonne unabhängig gemacht wurde diese Art der P. durch Finsen (s.d. und Tafel: Moderne Heilverfahren I, 1). Auch Radium- und Röntgenstrahlen werden zur örtlichen Behandlung von Hautleiden verwendet, sind aber wegen leicht möglicher, schwer heilender Verbrennungen viel gefährlicher. – Vgl. Gebhardt (1898), Schüler (1899), Rieder (1901 u. 1904), Martin (3 Tle., 1901-2), Brieger und Meyer (1904), Bie (deutsch 1904).