[423] Plombe (vom frz. plomb, Blei), Bleisiegel, das in Zollämtern bes. an Waren gelegt wird, die zollfrei nur durchbefördert werden sollen; auch die Ausfüllung eines Zahnes. Plombieren, verbleien, mit einer P. versehen; auch hohle Zähne mit Metall (Gold, Silber, Platin, Zinnamalgan etc.) oder einem weichen, bald härtenden Kitt, Guttapercha etc. ausfüllen. – Vgl. Jung (»Das Füllen der Zähne«, 1905).