[442]Postfrachtstücke, solche nach dem Auslande bestimmte Postpaketsendungen, die das für Postpakete zulässige Gewicht von 3 und 5 kg und in der Ausdehnung das Höchstmaß von 60 cm überschreiten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 442.