[447] Prämienanleihen, Lotterieanleihen, öffentliche Anleihen, deren Zinsen ganz oder zum Teil zu Prämiensummen zurückbehalten werden, die durch planmäßige periodische Ziehungen an die Inhaber der Gewinnummern (Prämienlose) verteilt werden; in Deutschland beschränkt durch Reichsgesetz vom 8. Juni 1871.