Prämiengeschäft

[447] Prämiengeschäft, Lieferungskauf (von Wertpapieren), bei dem sich eine der beiden Parteien gegen eine Vergütung (Prämie) von Erfüllung des Vertrags befreien kann.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 447.
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