[448] [448] Präsumieren (lat.), annehmen, voraussetzen, vermuten; Präsumtiōn, Voraussetzung aus Gründen der Wahrscheinlichkeit; in der Rechtssprache die Annahme einer Tatsache als juristisch gewiß (Rechtsvermutung), bis das Gegenteil erwiesen ist; präsumtīv, mutmaßlich.